Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.10.1994

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   BVerwG, 20.10.1994 - 7 KSt 5.94   

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https://dejure.org/1994,839
BVerwG, 20.10.1994 - 7 KSt 5.94 (https://dejure.org/1994,839)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1994 - 7 KSt 5.94 (https://dejure.org/1994,839)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1994 - 7 KSt 5.94 (https://dejure.org/1994,839)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Streitwertbestimmung bei Ansprüchen auf Rückübertragung des Eigentums nach dem Vermögensgesetz (VermG) - Aktueller Verkehrswert des zurückverlangten Vermögensgegenstandes als Streitwert

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Streitwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 13 Abs. 1 Satz 1; VermG §§ 1 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 609
  • ZIP 1994, 1808
  • NVwZ 1995, 386 (Ls.)
  • VIZ 1995, 35
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.05.1994 - 7 B 221.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf Rückübertragung

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1994 - 7 KSt 5.94
    Der den Streitwertbeschluß vom 27. Mai 1994 - BVerwG 7 B 221.93 - betreffenden Gegenvorstellung der Klägerin wird nicht abgeholfen.

    Die als Gegenvorstellung zu wertende "Beschwerde" der Klägerin gegen den Streitwertbeschluß des beschließenden Senates vom 27. Mai 1994 - BVerwG 7 B 221.93 - gibt keine Veranlassung zu einer Änderung dieses Beschlusses.

  • BGH, 11.12.2003 - IX ZR 109/00

    Anwaltsgebühren bei Wahrnehmung mehrerer Verfahren; Höhe des Vorschusses für

    Das ist nach dem Restitutionsziel des Auftraggebers grundsätzlich nicht zu beanstanden (BVerwG VIZ 1995, 35 = Anlage zum Schriftsatz des Klägers vom 25. April 1995 GA 191/199; siehe außerdem Nr. 47.1.1. und 47.1.2. des Streitwertkatalogs der Verwaltungsrichter vom Januar 1996, abgedruckt z.B. bei Eyermann, VwGO 11. Aufl. Anhang 1).
  • BVerwG, 14.06.1999 - 8 B 7.99

    Einigung, - zwischen dem Berechtigten und dem Verfügungsberechtigten, Bescheid, -

    Bei Ansprüchen auf Rückübertragung des Eigentums nach dem Vermögensgesetz bestimmt sich der Streitwert gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 15 GKG grundsätzlich nach dem aktuellen Verkehrswert des zurückverlangten Vermögensgegenstandes (Beschluß vom 20. Oktober 1994 - BVerwG 7 KSt 5.94 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 82).
  • VG Schwerin, 28.01.1999 - 3 A 1449/94

    Rückübertragung eines Hausgrundstückes auf dem Gebiet der neuen Bundesländer;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.10.1994 - 7 AV 13.94   

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https://dejure.org/1994,2954
BVerwG, 12.10.1994 - 7 AV 13.94 (https://dejure.org/1994,2954)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1994 - 7 AV 13.94 (https://dejure.org/1994,2954)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1994 - 7 AV 13.94 (https://dejure.org/1994,2954)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1892
  • VIZ 1995, 35
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 ER 400.93

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Streitigkeiten nach dem Vermögensgesetz

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1994 - 7 AV 13.94
    Für solche Klagen ist - anders als bei Klagen auf Rückübertragung von Rechten an einem Unternehmen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. April 1993 - BVerwG 7 ER 400.93 - VIZ 1993, 301) - nach § 52 Nr. 1 VwGO allein das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die zurückverlangten Grundstücke liegen.
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2014 - 8 PS 131/14

    Recht oder Rechtsverhältnis als ortsgebunden durch Stehen in besonderer Beziehung

    Maßgeblich ist insoweit der konkrete Streitgegenstand (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.10.1994 - BVerwG 7 AV 13.94 -, Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 36).

    Eine den dinglichen Gerichtsstand des § 52 Nr. 1 VwGO begründende besondere Beziehung zu einem Territorium ist danach nicht nur bei Klagen auf Erteilung einer Baugenehmigung oder gegen bauaufsichtliche Verfügungen bejaht worden (vgl. die Nachweise bei Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: November 2009, § 52 Rn. 14 und Fn. 32), sondern auch bei einer Klage auf nachträgliche Anordnung von Schutzvorkehrungen nach § 17c FStrG, § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.6.2010 - BVerwG 9 A 36.08 -, Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 18), bei einer Klage auf Rückgabe eines Grundstückes nach den Bestimmungen des Vermögensgesetzes (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.10.1994, a.a.O.), bei einer Klage planbetroffener Grundstückseigentümer gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.2.1993 - BVerwG 4 ER 404.92 -, Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 34), bei einer Klage gegen die Fehlbelegungsabgabe nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.3.1989 - BVerwG 8 C 119.86 -, NJW-RR 1990, 122 f.), bei einer Klage gegen den Widerruf der Erlaubnis zum Befahren eines Sees mit einem Motorboot (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.7.1962 - BVerwG 7 ER 420.62 -, Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2), bei einer Klage eines Gemeinschaftskernkraftwerksbetreibers auf Zustimmung zur Elektrizitätsmengenübertragung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.8.2007 - 10 S 690/07 -, DVBl. 2008, 196, 198) oder bei einem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Festlegung von Flugrouten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.10.2002 - 8 S 2225/02 -, NVwZ-RR 2003, 737, 738).

  • BVerwG, 18.05.2009 - 5 B 2.09

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung einer Ausgleichsleistung

    Dem Kläger ist zwar nicht darin zu folgen, dass er lediglich einen Anspruch auf Ausgleichsleistungen für Grundstücke, nicht für ein Unternehmen begehrt habe, so dass schon aus diesem Grunde die örtliche Zuständigkeit nach § 52 Nr. 1 VwGO zu beurteilen sei (so für auf § 6 Abs. 6a VermG gestützte Restitutionsklagen Beschluss vom 12. Oktober 1994 BVerwG 7 AV 13.94 Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 36).
  • BVerwG, 09.09.2003 - 3 AV 1.03

    Behördliche Zuständigkeit für die Rückgabe eines entzogenen Vermögensgegenstandes

    6 Über die nach den Regeln des Vermögensgesetzes erfolgende Rückgabe von Grundstücken indessen haben die gemäß § 52 Nr. 1 VwGO örtlich zuständigen Verwaltungsgerichte zu entscheiden (vgl. Beschluss vom 12. Oktober 1994 BVerwG 7 AV 13.94 Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 36), weil bei Grundstücksrückgabe-Ansprüchen die besondere Beziehung zum Grundstück ausschlaggebend ist.
  • BVerwG, 13.08.2020 - 8 AV 1.20

    Keine Zuständigkeitsbestimmung bei eindeutiger und widerspruchsfreier

    Demgegenüber richtet sich die örtliche Zuständigkeit für den Antrag der Klägerin auf Einräumung von Bruchteilseigentum (§ 3 Abs. 1 Satz 4 VermG) an den im Bescheid aufgeführten Flurstücken nach § 52 Nr. 1 VwGO, da sich dieser Antrag auf unbewegliches Vermögen im Sinne der Vorschrift bezieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1994 - 7 AV 13.94 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 36).
  • BVerwG, 26.10.1994 - 7 B 175.94

    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichts durch das

    Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Beschluß vom 12. Oktober 1994 - BVerwG 7 AV 13.94 -), gilt für Klagen, die die Restitution eines einzelnen Grundstücks betreffen, auch dann der Gerichtsstand der Belegenheit der Sache (§ 52 Nr. 1 VwGO), wenn der Restitutionsanspruch auf § 6 Abs. 6 a VermG gestützt ist.
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